AGB

Hier finden Sie allgemeine Geschäftsbedingungen der lifeRock Group. Bei Fragen können Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular kontaktieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

CBG Composites GmbH
Egerpohl 2, DE-51688 Wipperfürth

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners sind unverbindlich und werden nur dann anerkannt, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Ein späterer Widerspruch oder Vorbehalt gegen diese Bedingungen trotz Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen durch den Vertragspartner ist unbeachtlich. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, soweit es sich um Rechtsgeschäfte einer bestimmten verwandten Art gemäß § 305 Abs. 3 BGB handelt.

Allgemeines


Für alle von uns erteilten Aufträge, Lieferabrufe und Dienstleistungen sowie die Erfüllung von Aufträgen, Lieferungen und Dienstleistungen, gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungensind Bestandteil aller Verträge, die CBG mit ihren Vertragspartnern über die Leistungen schließt und gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Vertragspartnern, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn CBG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Geschäftspartner auf ein Schreiben Bezug nimmt oder nehmen sollte, dass die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

CBG behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Angeboten, technische sowie kaufmännische Daten, Bildern und sonstigen vergleichbaren Unterlagen, sowie Informationen körperlicher und unkörperlicher Art, auch in elektronischer Form, Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht ohne schriftliche Genehmigung durch CBG zugänglich gemacht werden.

Angebot und Vertragsabschluss


Unsere Angebote sind freibleibend, sofern in den Angeboten kein weiterer Zusatz erfolgt. Bei Einzelbestellungen kommt ein Vertrag erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Wiederkehrende Bestellungen sind mit einem Rahmenvertrag geregelt. Kommt es zu wiederholten Bestellungen ohne Rahmenvertrag, so greift die Formulierung zur Einzelbestellung.

Telefonische und mündliche Vereinbarungen sind unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden. Auch nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Abweichung von der Schriftform kann nur schriftlich vereinbart werden.

Überlassene Unterlagen


An allen in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss überlassenen Unterlagen, auch in elektronischer Form, gemäß Punkt 2.3, wie in z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, usw., behält sich die CBG Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen unsere vorherige schriftliche Zustimmung. Auf Anforderung sind uns derartige Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

Preise und Zahlung


Die Preise in der Auftragsbestätigung an Käufer oder in der Bestellung an Lieferanten sind Festpreise. Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind ab Werk ohne Verpackung, Fracht, Versicherung, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll, Gebühren und andere öffentliche Abgaben, zu verstehen – sofern nicht anderweitig schriftlich geregelt wird.

Die Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Wir sind berechtigt, die Annahme bei Überlieferungen zu verweigern und/ oder auf die Kosten und Gefahr an den Lieferanten zurückzusenden. Kaufpreise sind sofort fällig und zahlbar rein netto ohne Skontoabzüge, sofern wir nicht Zahlungsziele einräumen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB, mindestens jedoch 10 Prozentpunkten p.a., vereinbart.

Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, stehen der CBG die Rechte aus § 321 BGB zu.

Die CBG ist in diesem Falle berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Sofern keine ausdrückliche Festpreisabrede getroffen wurden, bleiben angemessene Preiserhöhungen wegen veränderter Lohn-, Material- oder Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte


Dem Vertragspartner steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Lieferzeit


Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie bei jeder Bestellung schriftlich bestätigt werden. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Umstände, welche uns die rechtzeitige Lieferung verkaufter oder bestellter Ware ganz oder teilweise unmöglich machen oder übermäßig erschweren (z.B. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, auch wenn diese im Bereich Dritter auftreten, Lieferverzug Dritter), entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder bei einer von uns schuldhaft zu vertretenden Unmöglichkeit unserer Leistung oder Lieferverzuges nach einer gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Haftung

Wir haften im Falle eines von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug mit einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,2% des Lieferwertes, höchstens jedoch mit 2% des Lieferwertes, sofern der Besteller nachweisen kann, dass ihm aus dem Verzug überhaupt ein Schaden erwachsen ist. Jede weitere Haftung, insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn Umstände aus 7.3 greifen. Bei Liefer- bzw. Leistungsverzug von Lieferanten und Dienstleistern ist bei Bekanntwerden eine angemessene Frist mit uns zu vereinbaren. Kommt es zu keiner Bestätigung des neuen Liefer- oder Leistungsdatum haben wir das Recht den Auftrag kostenlos zu stornieren oder etwaige Kosten aufgrund Produktionsstillstand, ForderungenDritter oder internen Mehraufwand in Rechnung zu stellen, deren Nachwirkung von der Lieferfrist und einer sonst möglichen Verzugsentschädigung. Wir werden den Vertragspartner unverzüglich davon benachrichtigen und sind dann nach unserer Wahl zur späteren Lieferung oder zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.

Gefahrübergang bei Versendung


Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an die gewünschte Lieferadresse, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der Verschlechterung auf den Kunden über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt und sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Auf Wunsch vom Käufer wird die Sendung durch uns gegen Bruch-; Transport- und Feuerschäden auf Kosten des Kunden versichert. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der
Versandbereitschaftsanzeige auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Ware in ein eigenes oder fremdes Lager einzustellen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Vertragspartner.

Eigentumsvorbehalt


Wir behalten uns das Eigentum an allen Lieferungen an den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen an ihn vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Vertragspartner sich vertragswidrig verhält. Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, derartige Lieferungen pfleglich zu behandeln und hochwertige Kaufsachen auf eigene Kosten angemessen zum Neuwert zu versichern.

Prüf- und Inspektionsarbeiten hat der Vertragspartner auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Pfändungen und Eingriffe Dritter sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware in seinem normalen Geschäftsverkehr berechtigt.

Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Rechte tritt der Kunde schon jetzt in Höhe aller offenen Forderungen an uns ab, unabhängig davon, ob vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Eine Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Vertragspartner erfolgt stets Namens und im Auftrag von uns. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes.

Gewährleistung, Mängelrügen, Ausschluss von Folgeschäden


Gewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sachmängel an der Ware sind unverzüglich, spätestens sieben Tage nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Jegliche Mängelansprüche für bewegliche Neuwaren verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung, soweit nicht längere Fristen gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.

Beim Verkauf gebrauchter Güter sind Gewährleistungen ausgeschlossen. Vor etwaiger Rücksendung gelieferter Waren ist unsere Zustimmung einzuholen. Sollte trotz aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits bei Gefahrübergang vorlag, werden wir die Ware bei ordnungsgemäßer Mängelrüge nach unserer Wahl beim Hersteller nachbessern lassen oder Ersatzware liefern. Die Kosten trägt CBG. Es ist uns stets Gelegenheit der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Ist Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Besteller kein Minderungsrecht zu.

Eine Mängelbehebung durch den Vertragspartner oder durch Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung, andernfalls erlöschen jegliche Mängelansprüche. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten normalen Beschaffenheit und Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung oder unsachgemäßem Einbau oder Änderung, auch durch Dritte. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Garantie für die Beschaffenheit der Sache gilt § 444 BGB. Jegliche über diese Gewährleistung hinausgehende Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte
Folgeschäden, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Geltendes Recht, Gerichtsstand, Sonstiges


Dieser Vertrag und die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart und nach deutschem Recht zulässig ist. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist Wipperfürth, Bundesrepublik Deutschland, soweit dies nach deutschem Recht zulässig ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die deren ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Absichten am nächsten kommt. Für Änderungen gilt das Schriftformerfordernis. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

Stand: Dezember 2019